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Reden wir übers Geld
Anwaltliche Beratung und Vertretung werden auf Basis des Streit- oder Gegenstandswertswert nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet. Das
Kostenrisiko läßt
sich ungefähr im voraus berechnen.
Mediationsverfahren werden normal nach Stunden- oder Sitzungssätzen
abgerechnet, die individuell vereinbart werden. Ich biete Ihnen aber auch eine 'Schnuppermediation' zu pauschalen Honorarsätzen an.
Je höher der Streitwert, desto günstiger ist in der Regel eine Mediation
im Vergleich zu einem gerichtlichen Prozess. All dies können und sollten
Sie in einem unverbindlichen Vorgespräch klären. Ein Einführungsgespräch
zur Mediation ist bei mir generell kostenfrei.
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